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Das Thüringische Staatsarchiv Rudolstadt verwahrt die archivwürdigen Unterlagen der beiden Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, die bis zum Ende des Ersten Weltkriegs Bundesstaaten des Deutschen Reiches waren. Beide Fürstentümer hatten 1867 die Militärhoheit auf den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Reich übertragen. Das Staatsarchiv Rudolstadt verfügt daher nicht über Unterlagen, welche die militärische Seite des Ersten Weltkriegs dokumentieren. Die Beanspruchung der zivilen Verwaltung durch Mobilmachung, Kriegswirtschaft und Demobilisierung sowie die Unterbringung Kriegsverletzter in Lazaretten findet ihren Niederschlag in den zwischen 1914 und 1918 entstandenen Akten der Hofmarschallämter, Ministerialverwaltungen und Landratsämter.